Förderprogramm der Landeshauptstadt Kiel zur Fassaden- und DachbegrünungKiel grünt auf – Grün auf’s Dach und an die Wand

Förderprogramm zur Begrünung von Dächern und Fassaden in der Landeshauptstadt Kiel

Um die Bereitschaft der Kieler Bürger für eine Begrünung von Gebäuden anzuregen und damit die Vorteile von Dach- und Fassadenbegrünungen für Kiel nutzen zu können, bezuschusst die Landeshauptstadt, zunächst befristet bis zum 31.12.2022, freiwillig durchgeführte Dach- und Fassadenbegrünungen an Gebäuden in der Landeshauptstadt im Rahmen eines Förderprogrammes.

Warum Gründächer?

Gründächer sind multifunktional und wirken sich positiv auf das Stadtklima, die Niederschlagswasserrückhaltung, die Biodiversität sowie auf die Haltbarkeit von Dachabdichtungen und den Energieverbrauch aus und binden in nachweisbarem Umfang auch CO2.

Sie bieten die Möglichkeit einen Ausgleich zur fortschreitenden Flächenversiegelung und dadurch Ersatzräume für Flora und Fauna zu schaffen. Ferner können sie, je nach Ausgestaltung, als „grüne Oasen“ in der Stadt als Freizeit- und Erholungsfläche dienen.

Viele dieser vorteilhaften Eigenschaften finden sich auch bei Fassadenbegrünungen wieder. Insbesondere sind ihre positiven Wirkungen auf das Stadtklima, die Biodiversität und die Luftqualität hervorzuheben.

Quelle: Kiel.de

Wie funktioniert das Förderprogramm nun?

Auf der Webseite der Stadt Kiel finden Sie weitere Informationen zu den erforderlichen Schritten und die Unterlagen zum Förderprogramm, wie die Förderrichtlinie, die entsprechenden Förderanträge für Dachbegrünung oder Fassadenbegrünung und Checklisten.

In der Förderrichtline finden Sie auch interessante Links zum Thema mit weiterführenden Informationen.

Weiterführender Link zur Webseite der LH Kiel

Das Förderprogramm umfasst Planungs-, Material- und Baukosten im Zusammenhang mit der Maßnahme ab der Oberkante der Dachabdichtung.

Wenn Sie einen Dachdecker-Fachbetrieb für die Dachabdichtung mit Vorbereitung für ein Gründach suchen, sind Sie bei uns richtig. Gerne beraten wir Sie hierzu.