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Fördermaßnahmen für die energetische Gebäudesanierung

Jetzt energetisch sanieren, Foto: ZVDH/akz-o(akz-o) Seit 2020 lohnen sich energetische Sanierungen mehr denn je. Noch 2019 hatten Bundestag und Bundesrat einen entsprechenden Steuerbonus beschlossen. Mit dem Gesetz wird ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 angegangen. „Eigenheimbesitzer können sich jetzt über Steuervorteile freuen und Dachdecker über Aufträge, die unser Gewerk zudem zu einem wichtigen Erfüller des Klimaschutzprogramms machen“, begrüßt Dirk Bollwerk, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), die Neuerung.

Konkrete Fördermaßnahmen

Steuerlich gefördert werden zahlreiche energetische Sanierungsmaßnahmen und auch die Kosten für einen Energieberater können mit bis zu 50 Prozent angesetzt werden. Der Steuerbonus gilt für Einzelmaßnahmen und für umfassende Sanierungen. Sie reichen von der Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken über die Erneuerung der Fenster, Außentüren, Heizungs- und Lüftungsanlagen bis hin zum Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Durchgeführt werden müssen diese von einem Fachunternehmen, die Dachdeckerbetriebe sind ausdrücklich eingeschlossen.

Beantragt wird der Steuerbonus mit der jährlichen Einkommensteuererklärung. Über einen Zeitraum von 3 Jahren können bis zu 20 Prozent der Kosten von der Steuerschuld abgezogen werden, höchstens jedoch 40.000 Euro. Damit können Aufwendungen bis 200.000 Euro berücksichtigt werden. Die Sanierungskosten können erstmals in der Steuererklärung für das Kalenderjahr geltend gemacht werden, in dem die Sanierungsarbeiten abgeschlossen werden. Im 1. und 2. Kalenderjahr wird die Einkommensteuer um jeweils 7 Prozent der Sanierungskosten, höchstens jedoch um jeweils 14.000 Euro ermäßigt, im dritten Kalenderjahr nach Beendigung der Maßnahme um bis zu 6 Prozent, maximal um 12.000 Euro.

Mehr KfW-Mittel

Auch das Aufstocken der KfW-Fördermittel im Bereich „Energieeffizient bauen und sanieren“ begrüßt der Dachdeckerverband. Der Kreditbetrag ist laut KfW für Wohngebäude ab 24. Januar 2020 um 20.000 Euro auf 120.000 Euro gestiegen. Für Nicht-Wohngebäude erhöht sich der Tilgungszuschuss bei der Sanierung zum Erreichen eines KfW-Effizienzhaus-Standards um 10 Prozent. „Das wird helfen, den hohen Energieverbrauch vor allem älterer Gebäude zu senken“, so Bollwerk. Die Mindestanforderungen für die energetischen Maßnahmen werden dabei gesetzlich genau geregelt.

Ob KfW-Mittel oder Steuerbonus sinnvoller sind, kommt immer auf den Einzelfall an. Ein Energieeffizienzberater wird hier sicherlich eine Hilfe bei der Beurteilung sein.

Quelle Text und Foto:  ZVDH/akz-o

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